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Brandenburgs Schulen dürfen MS Teams im Distanzunterricht nicht nutzen. 

© Andreas Klaer

Datenschutzbeauftragte in Brandenburg: MS Teams bleibt im Homeschooling unzulässig

Die Landesdatenschutzbeauftragte hält daran fest: Microsoft Teams ist für das Homeschooling unzulässig. Sonst drohen Sanktionen. Viele Schulen nutzen die Software trotzdem. 

Potsdam - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält an ihrer Auffassung fest, dass die Nutzung von Microsoft Teams im Homeschooling unzulässig ist - andernfalls drohen den Schulen Konsequenzen. Wie der Sprecher der Beauftragten auf Anfrage mitteilte, sei "ein datenschutzkonformer Einsatz cloudbasierter Microsoft-Produkte im Rahmen des schulischen Distanzlernens nicht möglich". Stattdessen sollen die Schulen für das Homeschooling die vom Potsdamer Hasso-Plattner-Institut (HPI) entwickelte und betriebene Schul-Cloud Brandenburg nutzen. Alternative Software empfiehlt die Beauftragte nicht. 

"Empfehlen dringend, davon abzusehen"

Wie berichtet hatte das staatliche Schulamt in Brandenburg/Havel den Schulen die Nutzung von Microsoft-Teams nach Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten Anfang Januar untersagt. Die Datenschutzbeauftragte teilte nun mit, sie habe die Nutzung bislang zwar nur gegenüber einer Schule, dem Vicco-von-Bülow-Gymnasium in Stahnsdorf, konkret untersagt. Aber: Sollten andere Schulen dieselben Produkte unter denselben Voraussetzungen nutzen, so schreibt der Sprecher weiter, wäre dies ebenfalls unzulässig. "Insofern empfehlen wir anderen Schulen dringend, davon abzusehen oder eine Nutzung gar nicht erst in Erwägung zu ziehen."

Nach PNN-Informationen nutzen trotzdem eine ganze Reihe von Schulen weiterhin MS Teams für Videokonferenzen. Als Argument wird meist angeführt, das System des US-Software-Konzerns sei nutzerfreundlicher und laufe stabiler. Ein Lehrer aus Potsdam-Mittelmark, der anonym bleiben möchte, nennt die HPI-Schulcloud gar "schrecklich zu bedienen" und "primitiv". Das System hinke "Lichtjahre hinter dem Office-Paket zurück". An seiner Schule werden die Produkte von Microsoft genutzt, "weil sonst viele Dinge im Homeschooling gar nicht möglich wären", argumentiert er. 

Digitale Souveränität

HPI-Chef Christoph Meinel hatte kürzlich den PNN gegenüber wenig Verständnis für Kritik etwa an langen Ladezeiten gezeigt. „Jahrelang hat Deutschland die Digitalisierung der Schulen verschleppt, und jetzt befinden wir uns in einer Ausnahmesituation, in der alles sofort klappen soll. So funktioniert das nicht“, sagte Meinel. Er verglich das mit einer Person, die plötzlich Auto fahren soll, ohne einen Führerschein zu haben. „Wenn es dann Schwierigkeiten oder sogar Unfälle gibt, liegt das nicht am Auto.“ Er sieht es auch als Teil der digitale Souveränität des Landes, das die Daten seiner Bürger schützen müsse.

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In der Tat sieht auch die Datenschutzbeauftragte ein Problem in der möglichen "Datenübermittlung in Staaten ohne angemessenes Schutzniveau" anderer Anbieter. Selbst wenn Schulen Verträge mit Microsoft abschlössen - das ist etwa bei der Schule des Mittelmärker Lehrers der Fall - reiche das nicht, so der Sprecher der Behörde. "Die bislang von Microsoft verwendeten Verträge enthalten nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestandteile", heißt es von der Beauftragten. 

Im Januar hatte es geheißen, die Datenschutzbeauftragte führe zur Zeit Gespräche mit Microsoft, um zu klären, ob die datenschutzrechtlichen Probleme gelöst werden können. Das Büro stellte nun jedoch klar, die Gespräche mit Microsoft würden "nicht konkret im Zusammenhang mit der Nutzung cloudbasierter Microsoft-Produkte an Schulen geführt". Eine Lösung ist also nicht in Sicht. 

Keine flächendeckenden Kontrollen

Es könne "nicht im Interesse der Schulen sein, jetzt mit diesen Kenntnissen immer noch auf eine unzulässige Lösung zu setzen". Es drohten "mögliche Sanktionen durch die Landesbeauftragte". Zudem nähmen die Schulen "bewusst einen viel höheren Aufwand für eine spätere Umstellung auf eine rechtskonforme Lernsoftware in Kauf". Flächendeckende Kontrollen, ob Schulen trotzdem Microsoft-Lösungen verwenden, seien allerdings aus personellen Gründen nicht möglich, gibt der Sprecher der Datenschutzbauftragten zu. Hinweisen von Schülern oder Lehrern gehe man aber nach.

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