zum Hauptinhalt
In den Corona-Hotspots wird die Maskenpflicht ausgeweitet. 

© dpa

Update

Coronakrise in Brandenburg: Maskenpflicht in Cottbuser Fußgängerzone

Berliner Verwaltungsgerichte kippen Gastronomie-Sperrstunde. Immer mehr Bundesländer heben das Beherbergungsverbot auf. Auch in Brandenburg wurde die Maßnahme vorläufig gestoppt.

Potsdam/Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben die Gastronomie-Sperrstunde für die Hauptstadt vorläufig außer Kraft gesetzt. Berlin ist die erste Kommune in Deutschland, in der diese aufgehoben wurde. 

Erst vor wenigen Tagen hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs auf bundesweite Gastronomie-Sperrstunden für Corona-Risikogebiete geeinigt, wie es sie in Berlin bereits gab. Wie in Deutschland insgesamt steigen auch in Brandenburg die Infektionszahlen weiter an. Nachdem Cottbus bereits Risikogebiet ist, nähert sich nun Frankfurt/Oder dem Schwellenwert. 

Zum Risikogebiet werden Regionen, wenn es dort in sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gibt. In Cottbus liegt der Wert nach Angaben der Stadtverwaltung bei 75. Das Rathaus verhängte am Freitag eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Lausitzstadt und ein nächtliches Ausschankverbot für Alkohol. In Frankfurt/Oder liegt der Wert bei 41,6, womit die Warnschwelle überschritten wurde. Jetzt gilt dort eine Maskenpflicht in Bürogebäuden, in der Gastronomie und in Aufzügen. 

Neue Schutzmaßnahmen gelten auch in den Kreisen Oder-Spree (45,9) und Spree-Neiße (35,2), die ebenfalls über der 35er-Marke liegen. Der Kreis Oder-Spree meldete am Freitag den sechsten Corona-Todesfall. In Potsdam liegt der Inzidenzwert bei 28,8. Dagegen hob die Prignitz, wo am Vortag die Grenze überschritten worden war, die Einschränkungen wieder auf. Es sei ein Laborfehler gewesen, die Zahlen seien korrigiert worden, hieß es. 

Das Gesundheitsministerium Brandenburgs meldete am Freitag für das Land 153 neue Fälle innerhalb eines Tages. Am Vortag waren es 144 Neuinfektionen. Aktuell sind 966 Menschen im Land erkrankt, 105 mehr als am Vortag. 60 Patienten werden in Krankenhäusern behandelt, davon vier intensivmedizinisch.  

Klage gegen Sperrstunde

In Berlin hatten elf Barbetreiber gegen die Sperrstunde geklagt. Deren Anwalt, Niko Härting, zeigte sich erfreut über den Teilerfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) schmetterte am Abend eine Beschwerde des Senats ab. Der hatte umgehend eine Zwischenverfügung beantragt, damit die elf klagenden Gastronomen ab sofort nicht länger als bis 23 Uhr öffnen dürfen. 

„Das Verwaltungsgericht habe nachvollziehbar begründet, dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe“, so das OVG. Gaststätten hätten unter den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. 

Obwohl der Gerichtsbeschluss eigentlich nur für die elf Betriebe gilt, ging der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga davon aus, dass alle Berliner nun stadtweit wieder länger ausgehen können. „Wir begrüßen die Entscheidung sehr“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder.  

Gestritten wird auch um die Beherbergungsverbote, die inzwischen von Gerichten in Deutschland reihenweise aufgehoben oder gleich von den Regierungen zurückgenommen werden. Hessen plant die Abschaffung, wie in Sachsen oder im Saarland. Bayern ließ das Verbot auslaufen. Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzten es nicht um. 

In Brandenburg stoppte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Beherbergungsverbot  für Gäste aus Corona-Hotspots vorläufig. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit. Kommenden Dienstag berät das Kenia-Kabinett von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) über das weitere Corona-Krisenmanagement. (mit dpa)

Zur Startseite