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Kontrolle. Die Ordnungsämter prüfen mit Unterstützung der Polizei, ob die Eindämmungsverordnung in der Coronakrise eingehalten wird. Bislang hielten sich die meisten Brandenburger an die Regeln, heißt es seitens der Landesregierung. Dennoch gilt ab Donnerstag ein Bußgeldkatalog, um Verstöße besser ahnden zu können. Foto: Ronny Hartmann/dpa

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Corona-Bußgeldkatalog in Brandenburg: Strafen in Höhe bis zu 25.000 Euro

Brandenburg verlängert die Corona-Kontaktsperre. Wer sich nicht an sie hält, muss mit Strafen rechnen. Ein Überblick.

Potsdam - In Brandenburg stimmt die von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Regierung die Bevölkerung darauf ein, noch einige Wochen mit den drastischen Einschnitten im öffentlichen Leben umgehen zu müssen. Das Kabinett verlängerte am Dienstag die Einschränkungen bis Ende der Osterferien, also bis zum 19. April. Zwar gebe es „ein leichtes Leuchten am Horizont“, habe sich die Ausbreitung des Virus etwas verlangsamt, sagte Woidke. „Aber wir sind längst nicht durch. Wir stehen nach wie vor noch am Anfang der Epidemie.“ In der Sitzung des Landtages am 1. April 2020, auf der auch der Zwei-Milliarden-Rettungsschirm für Brandenburg beschlossen werden soll, will Woidke eine Regierungserklärung abgeben. Das Kabinett beschloss einen landesweiten Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Auflagen. Ein Überblick zur Lage.

Welche Maßnahmen werden nun verlängert?

Die umfangreichen Kontaktbeschränkungen, die bisher bis einschließlich 5. April gelten sollten, werden bis zum 19. April verlängert. Das heißt, öffentliche Plätze dürfen von maximal zwei Menschen gemeinsam bei Einhaltung eines Abstands oder mit Mitgliedern der eigenen, mit im Haushalt lebenden Familie betreten werden. „Wir haben keine Ausgangssperre“, sagte Woidke. „Es ist nicht verboten, mit Frau und Hund im Wald spazieren zu gehen“.

Fast alles ist dicht. Zeigen die Ausgangsbeschränkungen schon Wirkung?

Um das beurteilen zu können, ist es noch zu früh. Es gibt aber erste Indizien, dass sich das Virus weniger schnell ausbreitet. Hatte sich anfangs im Land die Zahl der Infizierten alle drei Tage verdoppelt, geschieht das inzwischen – Brandenburg erreicht gerade die Tausender-Grenze bei Infizierten – alle fünf bis sechs Tage. Ziel ist es, wie Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) deutlich machte, die Dauer der Verdopplung auf etwa zehn Tage zu verlängern. Das Problem: Werden die Maßnahmen zu früh gelockert, wäre quasi alles umsonst. „Wir können jetzt nicht nachlassen“, warnte Woidke. „Es geht hier um Menschenleben.“

Wann dürfen Restaurants und Cafés wieder öffnen?

Nicht vor dem 19. April. Was danach passiert, ist offen.

Öffnen Schulen und Kitas nach den Osterferien wieder?

Auch diese Entscheidung ist offen. Woidke wollte sich auf keine Aussage festlegen. „Wir können es heute nicht sagen. Wir müssen auf Sicht fahren.“ Bislang ist festgelegt, dass die Schulen bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben. Mit der neuen Novelle der Eindämmungsverordnung wird allerdings klargestellt, dass Prüfungen stattfinden können, also auch das Abitur. Der erste reguläre Termin für die Abiturprüfungen ist der 20. April, die Schulen können aber auch die Nachholtermine im Mai wählen.

Welche Bußgelder werden bei Verstößen fällig und wer kontrolliert?

Wer trotz Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 und 2500 Euro. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden. Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1000 bis 10 000 Euro rechnen. In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 25 000 Euro fällig werden. Die genau Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Der Alltag sieht so aus, dass es fast überall gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsämtern gibt, die Polizei eher flankierend tätig ist. Zwar hätten sich nach den Erfahrungen der letzten Woche die allermeisten Brandenburger an die Regelungen gehalten, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). „Es gibt aber einige, die aus der Reihe tanzen“, so Stübgen. Wegen Corona habe es in den letzten sieben Tagen 1236 zusätzliche Einsätze der Polizei gegeben, 1019 Platzverweise seien ausgesprochen und 154 Strafanzeigen gestellt worden. Der Bußgeldkatalog sei vor allem auf Bitten der Kommunen erstellt worden, damit die Praxis landesweit einheitlich ist. „Das ist ein Regelkatalog und keine Bittschrift“, so Stübgen.

Gibt es bei Bußgeldern Unterschiede zu Berlin?

Möglicherweise in Details. Es hat dazu Abstimmungen zwischen beiden Länder gegeben. Stübgen schloss nicht aus, dass einige Bußgelder anders ausfallen als in Berlin. Dort sei aber auch die Verordnung in bestimmten Punkten etwas anders. In Brandenburg soll der Bußgeldkatalog am Donnerstag in Kraft treten, Berlin bereitet einen vor.

Was hat es mit der Eilverordnung für die Standesämter auf sich?

Innenminister Stübgen hat am Montag eine Eilverordnung unterzeichnet, die die Arbeitsfähigkeit der Standesämter absichern soll. Demnach können Städte, Ämter und Gemeinden mehrere Standesbeamte einer anderen Kommune bestellen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Coronalage bestehe Grund zur Sorge, dass in einzelnen Standesämtern alle bestellten Standesbeamten ausfallen könnten. Sterbefälle könnten dann nicht mehr beurkundet und keine Ehen mehr geschlossen werden. Daneben hat das Ministerium des Innern und für Kommunales zum Schutz der Standesbeamten die Weisung erlassen, dass vorerst keine Gäste zu Eheschließungen zugelassen sind. Dies gilt auch für Trauzeugen. Eine Ausnahme gilt nur für minderjährige Kinder des Paares, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können.

Sind eine Pflicht des Tragens von Masken und eine Handyüberwachung geplant?

Nein. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hält nichts davon, in der Öffentlichkeit ohne Notwendigkeit Masken zu tragen. Das wäre das falsche Signal, „wenn wir auf der anderen Seite um notwendige Masken für Krankenhäuser ringen“, dort Material fehle. Der diskutierte Einsatz einer Handy-App sei ebenfalls zweifelhaft. Mit Blick auf die Wahrung der Bürgerrechte hätte sie das in ihrer früheren Zeit als Innenpolitikerin strikt abgelehnt. Aus wissenschaftlicher Sicht traue sie sich noch keine Bewertung dieser technischen Möglichkeit zu, Corona-Infizierte per Handy zu orten und so andere zu warnen. „Die Forschung rast. Man wird sich das nochmal genau anschauen müssen“, so Nonnemacher.

Wie sieht das Parlament die Sanktionen in Brandenburg?

Mit Verständnis, bis in die Reihen der Opposition hinein. „Wir waren von Anfang an für das bayerische Modell“, sagte Freie-Wähler-Chef Péter Vida. Linke-Fraktionschef Sebastian Walter kündigte allerdings eine „kritische Prüfung“ des Bußgeldkataloges an. 

Es dürfe nicht sein, dass jetzt Hilfssheriffs durch die Dörfer ziehen oder Autos mit Berliner Kennzeichen überall kontrolliert werden.

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