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Brandenburg: Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge ist zulässig

Die Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge hat 108.333 Unterschriften gesammelt und an Brandenburgs Landtagspräsidentin übergeben. Ein Gutachten bestätigte nun die Zulässigkeit der Initiative.

Potsdam - Die Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg ist nach Einschätzung eines Landtags-Gutachtens zulässig. Die Märkische Allgemeine berichtete, die Initiative zur Abschaffung der umstrittenen Anlieger-Beiträge verstoße nicht gegen die Verfassung. Das geht aus einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags hervor, das der Zeitung vorliegt. Es ging um die Prüfung, ob die von den Freien Wählern gestartete Initiative rechtlich zulässig ist, weil sie mit Kosten verbunden wäre und in das Budgetrecht des Landtags eingreifen könnte.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur heißt es im Gutachten, die Initiative unterbreite keinen Gesetzentwurf, sondern eine andere Vorlage. Solche anderen Vorlagen könnten per se nicht geeignet sein, das Budgetrecht des Landtags zu beeinträchtigen. Ein erfolgreicher Volksentscheid wäre zudem rechtlich nicht bindend.

Die Initiative hatte mehr als 108.000 Unterschriften gesammelt und am vergangenen Dienstag an Landtagspräsidentin Britta Stark überreicht. Die regierende SPD und die oppositionelle CDU hatten sich danach für die Abschaffung der Anliegerbeiträge ausgesprochen. Auch die Linke sagte zu, dass die Fragen bald geklärt würden. Die rot-roten Regierungsfraktionen hatten Anträge zur Abschaffung der Beiträge im Parlament davor abgelehnt.

Für eine erfolgreiche Volksinitiative sind mindestens 20.000 Stimmen nötig. Der Landtag muss sich innerhalb von vier Monaten mit der Forderung befassen. (dpa)

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