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Eine Schülergruppe besichtigt die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen bei Oranienburg.

© Patrick Pleul/dpa

Brandenburg: Schulstunde im KZ

Brandenburgs Schüler sollen mindestens einmal eine Gedenkstätte zur NS-Zeit als auch zur DDR-Geschichte besuchen, sieht zumindest der Rahmenlehrplan vor. Nun wird Bilanz gezogen.

Potsdam - Im vergangenen Jahr wurde bundesweit über verpflichtende Besuche in KZ-Gedenkstätten diskutiert – in Brandenburg gibt es zumindest eine ähnliche Pflicht für den Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe 1 bereits seit Inkrafttreten des neuen Rahmenlehrplans im Jahr 2017. Das bestätigte Ralph Kotsch, der Sprecher des brandenburgischen Bildungsministeriums, auf PNN-Anfrage. 

Zum Ende des aktuellen Schuljahres will das Ministerium nun erstmals auch konkrete Zahlen zu den Besuchen von Brandenburger Schülern in Gedenkstätten sowohl zur NS-Diktatur als auch zur DDR-Diktatur von den Schulen abfragen. Die Zahlen sollen zunächst für zwei Jahre erfasst werden, so Kotsch. Die Staatlichen Schulämter seien darüber bereits in Dienstgesprächen informiert worden, sagte der Ministeriumssprecher: „Nach den Osterferien erhalten die Schulen das konkrete Anschreiben dazu.“

Gedenkstätten der NS-Zeit und zur DDR

Die Pflichtbesuche beziehen sich auf den Geschichtsunterricht in den Klassenstufen 7 bis 10. Der Rahmenlehrplan sieht dabei vor, dass in jeder Doppeljahrgangsstufe „mindestens zwei außerschulische Gedenkorte“ – als Beispiele genannt werden Denkmäler, Gedenkorte, Gedenkstätten und Museen – besucht werden sollen. Laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken zielt das auf Gedenkstätten sowohl zur NS-Zeit als auch zur DDR-Geschichte: „Wir streben an, dass jeder Brandenburger Schüler im Laufe seiner Schulzeit wenigstens einmal sowohl einen Gedenkort der Opfer des Nationalsozialismus als auch der SED-Diktatur besucht“, heißt es im Koalitionsvertrag von 2014.

Bislang war aber unklar, inwieweit diese Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden, wie insbesondere DDR-Opfervertreter immer wieder kritisierten. Das Land hatte, unter anderem auf eine Anfrage der Grüne-Abgeordneten Marie Luise von Halem und Heide Schinowsky, auf fehlende Zahlen und die Eigenverantwortung der Schulen bei der Gestaltung des Unterrichts verwiesen. Dass es die Zahlen nun bald geben soll, sei mehr als erfreulich, sagte Manfred Kruczek vom Vorstand des Vereins Forum zur kritischen Auseinandersetzung mit DDR-Geschichte im Land Brandenburg den PNN: „Das ist ein regelrechter Durchbruch.“ Er verwies auf das jahrelange Engagement des Forum-Vereins und weiterer Opfervertreter in dieser Frage. Die Pflichtbesuche in Gedenkstätten der beiden deutschen Diktaturen seien „ein unverzichtbarer Beitrag zur Demokratieerziehung“, betonte er.

Kommission will mehr Zeitzeugen zu Wort kommen lassen

Empfohlen worden war ein Pflichtbesuch in Gedenkstätten zur DDR-Geschichte auch 2014 im Abschlussbericht der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur im Land Brandenburg. Die Kommission sprach sich für einen Ausbau der Zeitzeugenarbeit aus und forderte das Bildungsministerium auf, „ein schulübergreifendes Angebot für den Besuch außerschulischer Lernorte zu entwickeln“. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen für solche Besuche von Gedenkstätten sollten verbessert werden, so eine weitere Empfehlung.

Die Änderung im Rahmenlehrplan 2017/2018 sei bei der Einführung mit zahlreichen Angeboten zur Fortbildung der Lehrkräfte begleitet worden, erklärte Ministeriumssprecher Kotsch den PNN. Eine Einschätzung zur Umsetzung der verpflichtenden Besuche in den vergangenen anderthalb Jahren könne das Ministerium wegen der besagten fehlenden Zahlen noch nicht abgeben. Aus den Rückmeldungen der Gedenkstättenlehrkräfte an den zwölf Gedenkorten im Land Brandenburg wisse man aber, „dass diese Angebote von den Schulen gut genutzt werden“.

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