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Für alle Beherbergungsstätten gilt die 3G-Regel.

© dpa

Brandenburg lockert Corona-Maßnahmen: 3G in der Gastronomie und in Hotels - Clubs dürfen öffnen

Brandenburg hat die nächste Lockerungsstufe eingeläutet. Mit negativem Test dürfen auch Ungeimpfte wieder ins Restaurant oder ins Hotel.

Potsdam - Erleichterungen für die Gastronomie, mehr Teilnehmer auf Großveranstaltungen, Discotheken und Clubs dürfen öffnen: In Brandenburg sind am Freitag (4.3.) weitere Lockerungen in Kraft getreten. Was jetzt im Land gilt - ein Überblick.

In Gaststätten, Kneipen oder Cafés ist auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) ein Besuch möglich. Für Hotels und alle anderen Beherbergungsstätten gilt landesweit 3G, nicht mehr 2G, also dürfen auch Ungeimpfte mit tagesaktuellem Negativtest wieder einchecken. 

Erstmals dürfen Diskotheken und Clubs wieder aufmachen, dort „Tanzlustbarkeiten“ stattfinden, wie es im Amtsdeutsch heißt, aber wegen der Ansteckungsgefahr mit der 2G-plus-Vorgabe – also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test. Das gilt auch für Festivals.

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Für Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Innen-Spielplätze und Sport in geschlossenen Räumen gilt 3G. Draußen ist für alle Sportarten kein Nachweis mehr nötig. 

FFP2-Maskenpflicht in Kinos

Für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel in der Mark die 3G-Regel. Die betrifft auch Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste. Alle Besucherinnen und Besucher müssen drinnen eine FFP2-Maske tragen – Ausnahme: Beim Verzehr von Speisen am Platz. „Diese Änderung gilt auch für Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen“, heißt es. Künstlerische Amateurensembles können nach der 3G-Regel mit getesteten Ungeimpften drinnen proben und auftreten.

Bedingungen für Großveranstaltungen

Die Obergrenze für Großveranstaltungen wurde weiter erhöht. In Innenräumen dürfen höchstens 1000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung teilnehmen. 

Unter freiem Himmel darf die Kapazität um bis zu 75 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung erhöht werden. Die Regeln gelten gilt bis einschließlich 19. März.

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