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Feuerwehrleute warten im Amtsgericht Brandenburg/Havel auf den Prozessbeginn nach dem Tod von Feuerwehrmännern.

© Bernd Settnik/dpa

Update

Brandenburg/Havel: Feuerwehrleute verfolgen Prozess um getötete Kollegen

Der Prozess um zwei getötete Feuerwehrmänner beginnt am Amtsgericht Brandenburg/Havel. Feuerwehrleute aus Potsdam und Potsdam-Mittelmark verfolgen den Auftakt.

Brandenburg/Havel - Klaus Schulz ist der Gang zum Gericht nicht leicht gefallen. Aber der 68-Jährige will dabei sein, wenn die Anklageschrift gegen den Lkw-Fahrer verlesen wird. Er will noch einmal vom Richter hören, wie das Drama passieren könnte, bei dem er seine beiden Kameraden von der Freiwilligen Feuerwehr in Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark) verlor. 

"Die Stimmung ist eine andere geworden", sagt Klaus Schulz, ehemaliger Wehrführer in Kloster Lehnin.
"Die Stimmung ist eine andere geworden", sagt Klaus Schulz, ehemaliger Wehrführer in Kloster Lehnin.

© B. Settnik/dpa

Es war der 5. September 2017. Seitdem, sagt Klaus Schulz, ist nichts mehr wie es war. "Die Stimmung ist eine andere geworden", sagt der ehemalige Wehrführer von Kloster Lehnin. Die Stimmung sei bedrückt seit dem Unfalltod der beiden Kameraden. Die Angst, sie ist da, wenn die freiwilligen Helfer zu einem Einsatz auf die Autobahn gerufen werden.

Die beiden Feuerwehrmänner sind sofort tot

Blick zurück: Am frühen Morgen des 5. September 2017 rast ein Lkw auf der A2 in eine Unfallstelle. Zwischen den Autobahn-Anschlussstellen Brandenburg und Netzen ist ein Lieferwagen verunglückt, der Fahrer eingeklemmt. Die beiden Feuerwehrleute Philipp R. (23) und Sebastian K. (38) sind vor Ort, um zu helfen. Dann rast der Lkw heran, rammt ein Einsatzfahrzeug. Das schwere Auto kippt, begräbt die beiden jungen Helfer, Familienväter, unter sich. Sie sind sofort tot.

Der angeklagte Lkw-Fahrer (l.) soll zum Tatzeitpunkt übermüdet gewesen sein. 
Der angeklagte Lkw-Fahrer (l.) soll zum Tatzeitpunkt übermüdet gewesen sein. 

© B. Settnik/dpa

Der heute 57-jährige Fahrer, der übermüdet gewesen sein soll, muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Am ersten Prozesstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Am Mittwoch sind Zeugen und ein Gutachter geladen. Ob das Urteil noch diese Woche fällt, ist unklar. Dem Fahrer drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Das Amtsgericht kann aber nur Haftstrafen bis zu vier Jahren verhängen.

Mitglieder der Berufsfeuerwehr Potsdam kommen zum Prozess

Einige Kameraden sind zum Gericht gekommen, wollen den Prozess verfolgen. Auch Mitglieder der Berufsfeuerwehr Potsdam sind vor Ort. Sebastian K. arbeitete bei der Berufsfeuerwehr in der Landeshauptstadt, bei dem Einsatz war er als Wehrführer der Feuerwehr Kloster Lehnin dabei, als Freiwilliger.

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Klaus Schulz war sein Vorgänger im Amt. "Ich weiß, was auf den Autobahnen los ist", sagt er. "Da wird rücksichtslos gefahren, gedrängelt, gerast", sagt Schulz, der 50 Jahre Feuerwehrdienst hinter sich hat, aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in den Einsatz kann. Seine Aufgaben übernahm Sebastian K. Die Lkw-Fahrer, meint Schulz, stünden unter Druck. Außerdem nehme der Güterverkehr auf Brandenburgs Straßen zu. Die Unfallgefahr steige. "Die Autobahnpolizei müsste den Rasern kräftig auf die Finger klopfen", fordert er. Aber von der Polizei sei nicht viel zu sehen auf den Autobahnen.

Die Anteilnahme im ganze Land war groß nach dem tragischen Unfall. Das Land Brandenburg änderte rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Hinterbliebenenversorgung für Feuerwehrleute. Freiwillige Helfer sind nun den Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr gleichgestellt. Angehörige können bis zu 60000 Euro erhalten. "Das ist schon gut", sagt Klaus Schulz. "Aber", fragt er, "muss immer erst etwas Schlimmes passieren, bevor die Politik reagiert?" Und, sagt er, die toten Kameraden bringe das auch nicht zurück. Der Gang zum Gericht bewegt ihn sichtlich, auch die anderen Feuerwehrleute, die vor dem Gerichtssaal warten, wirken betroffen. "Die meisten haben den Unfall bis heute nicht verdaut", sagt Klaus Schulz. 

Der Angeklagte erscheint verspätet

Der angeklagte Fahrer erscheint mit einer Stunde Verspätung zum Prozess. Er habe den Verkehr in Brandenburg unterschätzt, sagt sein Anwalt Mario Schink. Stefan M. ist deutscher Staatsangehöriger, wohnt in Berlin. Der Berufskraftfahrer sei seit dem 4. September 2017 auf Tour gewesen, heißt es in der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verliest. Zwölf Stunden hinter dem Steuer. Am darauffolgenden Tag fuhr er von Magdeburg Richtung Berlin. "Deutliche Übermüdungserscheinungen" missachtend, so die Staatsanwaltschaft. Auf der A2 hatte sich um 2.19 Uhr ein Unfall ereignet. Ein Kleinlaster fuhr auf einen Sattelschlepper auf, der Fahrer wurde eingeklemmt. Sechs Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Lehnin waren vor Ort, sowie je zwei Rettungsfahrzeuge und zwei Polizeiwagen. Alle Fahrzeuge hatten das Blaulicht eingeschaltet, die nächtliche Unfallstelle war mit Scheinwerfern beleuchtet - "mehrere hundert Meter weit sichtbar", sagt der Staatsanwalt. Aber Stefan M. sah das Licht nicht. Weil er, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, am Steuer eingeschlafen war. Um 3.53 Uhr kracht sein Lkw mit einer Geschwindigkeit von 89 km/h zunächst auf einen Funkstreifenwagen der Polizei, prallt dann mit immer noch 70 km/h auf ein weiteres Fahrzeug, ehe der auf dem Mittelstreifen geparkte Einsatzwagen der Feuerwehr touchiert wird, neben dem drei Feuerwehrleute mit der Unfallbergung beschäftigt sind. Das tonnenschwere Fahrzeug kippt - auf die Helfer. Für zwei von ihnen kommt jede Hilfe zu spät. Einer der Männer kann später nur per DNA-Analyse identifiziert werden, so massiv sind die Verletzungen. Für die Angehörigen, die teils als Nebenkläger im Gericht sind, sind diese Schilderungen kaum zu ertragen. Auch die Feuerwehrleute um Karl Schulz haben zu kämpfen.

Feuerwehrmann als Nebenkläger

Einer der drei Feuerwehrleute, die von dem umgestürzten Einsatzfahrzeug getroffen wurden, hat überlebt, schwer verletzt. Er tritt ebenfalls als Nebenkläger vor Gericht auf. Zwei Monate war er nach dem Unfall im Krankenhaus, bis Februar 2018 war er arbeitsunfähig.

Fahrer Stefan M. wirft die Staatsanwaltschaft "Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vor". Sein Anwalt entschuldigt sich für das Zuspätkommen seines Mandaten. Für den Unfall entschuldigt er sich zunächst nicht. Erst am Mittwoch will sich der Angeklagte zu den Vorwürfen einlassen. Der zuständige Staatsanwalt ist verhindert, deswegen dauert der erste Prozesstag nur kurz.

Für Klaus Schulz und seine Kameraden macht es das nicht leichter. Es geht, sagen sie auf den Zuschauerplätzen, auch um Respekt. Den toten Helfern gegenüber. 

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