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Die Zahl der Ermittlungen wegen pornografischer Straftaten, beispielsweise der Verbreitung kinderpornografischen Materials, ist die höchste seit 2013.

© Jochen Lübke/dpa

Brandenburg: Ermittlungen wegen pornografischer Delikte gestiegen

Die Internetkriminalität ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Ermittler gerückt. Vor allem die Ermittlungen wegen pornografischer Straftaten erreichen einen Höchststand.

Potsdam - In Brandenburg hat die Zahl der Ermittlungen wegen pornografischer Straftaten im Internet 2018 gegenüber dem Vorjahr sprunghaft zugenommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus ermittelte im vergangenen Jahr in insgesamt 769 Fällen, wie das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mitteilte. Im Jahr zuvor ermittelte die Behörde wegen 410 pornografischer Straftaten. Die Gesamtzahl aller Internetdelikte stieg im vergangenen Jahr leicht um 78 auf 2792 Fälle.

Die Zahl der Ermittlungen wegen pornografischer Straftaten, beispielsweise der Verbreitung kinderpornografischen Materials, ist zugleich die höchste seit 2013. Angaben über die Delikte für den Zeitraum davor sind wegen Löschungs- und Aufbewahrungsfristen nicht möglich, erklärte das Ministerium. Bei 695 Delikten richteten sich die Ermittlungen im vergangenen Jahr gegen bekannte Beschuldigte. Im Jahr zuvor hatten die Staatsanwälte in 356 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte ermittelt.

An zweiter Stelle bei den Ermittlungen wegen Internetstraftaten rangierten bei der "Cybercrime"-Staatsanwaltschaft Cottbus im vergangenen Jahr Datendelikte. Ihre Zahl verringerte sich binnen Jahresfrist leicht um 74 auf 591. Betrug und Computerbetrug folgten auf Platz drei mit 406 Fällen. Gegenüber dem Stand ein Jahr zuvor war das ein Rückgang um 142 Verfahren.

Weniger politische Straftaten

Auch die Verfahren wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und wegen politischer Straftaten, wie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung, nahmen im Jahresvergleich ab. Vermehrt ermittelten die Cottbuser Staatsanwälte 2018 dagegen in Fällen wie dem Ausspähen oder Löschen von Daten, bei Wirtschaftsstraftaten und Jugendschutzsachen.

Nach Angaben des Justizministeriums hat sich die Dauer der Verfahren bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in den letzten Jahren deutlich erhöht. 2013 lag sie noch im Schnitt bei 3,8 Monaten, 2017 bereits bei 9,1 Monaten. 2018 wurden die Verfahren in zwei Kategorien aufgeteilt. Ihre durchschnittliche Dauer reichte von 1,4 bis 12,6 Monate.

Neben der 2014 in Cottbus gegründeten Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität gibt es seit 2016 beim Landeskriminalamt Brandenburg auch ein Cyber-Competence-Center. (dpa)

Manfred Rey

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