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Die Sportstätte in Nauen war als Notunterkunft für etwa 100 Geflüchtete geplant. 

© Julian Stähle/dpa (Archiv, August 2015)

Brandanschlag in Nauen: Urteil gegen Ex-NPD-Politiker rechtskräftig

Der Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen 2015 beschäftigt seit Jahren die Justiz. Nun dürfte Ex-NPD-Politiker Maik Schneider seine Haftstrafe aber bald antreten müssen.

Karlsruhe - Der frühere NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider ist wegen eines Brandanschlags auf eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Sporthalle rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag weitgehend ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem Oktober 2019. Nur bei der Bildung der Gesamtstrafe wurden Fehler gemacht. Dieser Punkt muss in Potsdam noch korrigiert werden. (Az. 3 StR 204/20)

Das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass Schneider (heute 34) im August 2015 mit Komplizen eine Sporthalle in Nauen (Havelland) in Brand gesetzt hatte. Dort sollten vorübergehend etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Halle brannte komplett aus. Der Wiederaufbau kostet laut BGH rund 3,9 Millionen Euro.

Führender Köpfen der rechten Szene in Nauen

Im Februar 2015 hatte Schneider, der damals zu den führenden Köpfen der rechten Szene in Nauen zählte, mit mindestens 50 Gleichgesinnten die Unterbrechung einer Stadtverordneten-Versammlung erzwungen. Die Gruppe hatte gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums geschlagen und Parolen gebrüllt. Außerdem soll Schneider mit Komplizen das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben, über den es Gerüchte wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gab.

Wegen all dieser Taten hatte das Landgericht Schneider zuletzt zu zwei Haftstrafen von einmal einem Jahr und vier Monaten und einmal sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle. Nach Auffassung der BGH-Richter muss stattdessen eine Strafe gebildet werden, wie die Senatsvorsitzende Margret Spaniol sagte. Diese könne dadurch etwas geringer ausfallen.

Damit hatte die - darauf beschränkte - Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg. Auch Schneiders Verteidiger Mathias Noll hatte die Strafbildung gerügt, aber vor allem mehrere andere Punkte beanstandet. Er wollte, dass der Prozess noch einmal ganz von vorn beginnt. Das musste er schon einmal: Das erste Urteil hatte der BGH 2018 aufgehoben, weil ein Schöffe möglicherweise befangen war.

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„Unseres Erachtens hat das Landgericht Potsdam hier keine rechtsstaatsmäßige Aufklärung betrieben“, sagte Noll nach der Verhandlung. Mit seinen Rügen hatte er aber keinen Erfolg.

Laut BGH musste das Landgericht vor allem nicht den Tatort noch einmal von einem Brandsachverständigen begutachten lassen. Dabei ging es um die von der Verteidigung aufgeworfene Frage, ob das Feuer womöglich einige Meter von der Halle entfernt gelegt wurde und mehr versehentlich auf das Gebäude übergegriffen habe. Die BGH-Richter sehen aber durch die Aussagen eines Zeugen und eines Chemikers ausreichend belegt, dass das Feuer direkt an der Halle gelegt wurde.

„Nicht zufrieden, aber dennoch gelöst“

Schneider, der Anfang 2019 wegen des überlangen Verfahrens aus der Untersuchungshaft freikam, war verspätet zu der nur 30-minütigen Verhandlung erschienen und bekam deshalb nur noch das Ende mit. In seinem letzten Wort wünschte er sich „ein faires Urteil“. Nach der Verkündung verließ er noch vor den Richtern wortlos den Saal.

Der zweite Verteidiger Sven-Oliver Milke erklärte, Schneider sei „nicht zufrieden, aber dennoch gelöst“. Er verbuchte es als Erfolg, dass das Urteil noch nicht in seiner Gesamtheit rechtskräftig ist, sonst wäre „Schneider nach 2 Wochen zum Strafantritt in der Haft zu laden“. So gebe es die Möglichkeit, das neue Landgerichts-Urteil noch einmal mit einer Revision in Karlsruhe überprüfen zu lassen. (dpa)

Anja Semmelroch

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