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Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die Praxis der vollautomatischen Kennzeichen-Erfassung gegenüber dem Polizeipräsidenten formell beanstandet.

© Foto: Arno Burgi/ dpa (symbolbild)

Automatische Kennzeichenfahndung: "Das System ist nicht tragbar"

In Brandenburg werden zur Abwehr von Straftaten vollautomatisch Kennzeichen erfasst. Es gab viel Kritik. Jetzt hat Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die Praxis formell beanstandet.

Brandenburgs Polizei erfasst zur Abwehr von Straftaten vollautomatisch Autokennzeichen. Schon im vergangenen Jahr gab es um diese zufällig - im Zusammenhang mit dem Fall der in Berlin verschwundenen Rebecca Reusch - ans Licht gekommene Praxis lebhafte Diskussionen.

Frau Hartge, wie ist Ihre Einschätzung zur Kennzeichenerfassung durch die Brandenburger Polizei?
Ich habe meinen Prüfbericht fertiggestellt, und habe gegenüber dem Polizeipräsidenten deswegen eine Beanstandung ausgesprochen. Die Rechtsgrundlage, die für die dauerhafte Aufzeichnung der Kennzeichen auf der A 12 genutzt wurde, trägt nach meiner Auffassung nicht. Man hätte das überhaupt nicht machen dürfen. Und selbst wenn man, wie das Innenministerium, der Auffassung ist, dass die Rechtsgrundlage trägt, war die Umsetzung des Ganzen rechtswidrig.

Was heißt das konkret?
Die Polizei setzt die Kennzeichenfahndung aufgrund von Anordnungen und Beschlüssen der Staatsanwaltschaft und von Gerichten ein. Sie hat aus dem Text der Anordnungen heraus selbsttätig den Aufzeichnungsmodus gestartet, obwohl die dauerhafte Aufzeichnung nicht angeordnet war. Das war ein Verstoß gegen die Grundsätze der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit. Weil man gleichzeitig für viele Verfahren vieler Staatsanwaltschaften gearbeitet hat, hat sich am Ende ein großer Datenpool gebildet. Eigentlich hätte man in jedem einzelnen Verfahren nach dessen Abschluss alle nicht erforderlichen Daten löschen müssen. Da man alle Daten aber in einem Datenpool für mehrere Verfahren genutzt hat, hat man bislang nichts gelöscht.

Das heißt, alle an der Autobahn erfassten Kennzeichen sind noch in der Datenbank der Polizei?
So haben wir das verstanden. Es gibt das Problem, das man für jedes einzelne Verfahren Daten löschen müsste, aber die Geräte zeitgleich für alle Verfahren Daten aufzeichnen. Man hat keine Trennung der aufgezeichneten Daten durchgeführt. Problematisch war im Übrigen auch, wieviele Beamte mit den Daten befasst waren. Es waren ursprünglich 66. Die Zahl wurde anschließend von der Polizei auf 23 reduziert, was sehr deutlich zeigt, dass die 66 Nutzungberechtigten zu viele waren.

Ist aus Ihrer Sicht Kesy damit am Ende?
So, wie es durchgeführt worden ist, ist das System nicht tragbar. Die Rechtsgrundlage halte ich für unzureichend. Wenn man der Meinung ist, dass sie trotzdem trägt, müsste die Polizei ihr Verfahren aber wenigstens komplett überarbeiten.

Was soll jetzt passieren?
Ich erwarte eine Stellungnahme der Polizei zu meiner Beanstandung. Diese Stellungnahme muss Abhilfemaßnahmen enthalten. Darin muss man sich auch zu der Frage äußern, wie die Löschung von Daten erreicht wird. Ich hoffe, dass man dann zu dem Schluss kommt, das Verfahren zu ändern. Ob die Polizei es aber wirklich ganz sein lässt, werden wir sehen.

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