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Baden am Trepliner See in Brandenburg.

© Patrick Pleul/dpa

Ärger um unbeaufsichtigte Badestellen: SPD-Landtagsfraktion will Rechtssicherheit für Kommunen schaffen

Das seenreiche Brandenburg hat zahlreiche Badestellen, doch die müssten laut einem Gerichtsurteil von den Kommunen beaufsichtigt werden, wenn es dort Toilettenhäuschen, Papierkörbe und Stege gibt. Jetzt soll den Städten und Gemeinden geholfen werden. 

Von Eva Schmid

Potsdam - Die SPD-Landtagsfraktion will Rechtssicherheit für Kommunen und Badegäste schaffen: Demnach sollen Anlagen an frequentierten, öffentlichen Badestellen an Brandenburger Seen erhalten bleiben und Kommunen aufgrund dieser Anlagen nicht in Haftung genommen werden können. „Das kommunale Engagement zur Verschönerung von Badestellen wird durch die aktuellen Gerichtsentscheide ausgebremst", sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz. Die Landesregierung müsse diese rechtliche Lücke schnell schließen, damit Kommunen Rechtssicherheit zurückerlangen.

In Brandenburg gibt es mit seinen rund 3500 Seen zahlreiche Badestellen, viele Kommunen haben sie mit Papierkörben, Toiletten oder auch Steganlagen ausgestattet - dieses Engagement wird ihnen aktuell zum Verhängnis. 

Wie berichtet wurde die beliebte Badestelle am Güterfelder Haussee in Stahnsdorf in diesem Jahr wegen eines Gerichtsurteils in Hessen für das Baden gesperrt. Kommunen müssen nach dem Urteil eine Badeaufsicht stellen, wenn sie an einer Badestelle Anlagen wie Toiletten, Umkleiden und andere Infrastruktur geschaffen haben und es sich demnach um eine öffentliche Badestelle handelt. Das gehört demnach zu ihrer Verkehrssicherungspflicht. 

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Am Güterfelder Haussee befinden sich eine Steganlage sowie ein Imbiss und Toiletten. Die Gemeinde ist somit verkehrssicherungspflichtig. Da die Gemeinde trotz intensiver Suche keine Badeaufsicht finden konnte, blieb die Badestelle gesperrt. 

Kommunen haben nicht die Ressourcen Badestellen beaufsichtigen zu lassen

Mit einer deutlichen Mehrheit haben die Mitglieder des Stahnsdorfer Bauausschusses jüngst die Einrichtung einer öffentlichen Badestelle am Güterfelder Haussee abgelehnt. Hauptgrund sind die mit einem Ausbau verbundenen Kosten, die auf die Gemeinde zukommen würden. 

Güterfelder Haussee - die Badestelle ist inzwischen gesperrt.  
Güterfelder Haussee - die Badestelle ist inzwischen gesperrt.  

© Ottmar Winter PNN

Gossmann-Retz betont, dass das Baden an unbeaufsichtigten Stellen auf eigene Gefahr erfolge, "aber weder Kommunen, noch die Badegäste wollen dabei auf bereits vorhandene Toiletten oder Steganlagen verzichten müssen". Zudem hätten Brandenburgs Kommunen nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um alle Badestellen zu beaufsichtigen, heißt es weiter in einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion. Als Konsequenz auf das Urteil aus Hessen müssten die Kommunalverantwortlichen den Rückbau der Steganlagen nun veranlassen. Im Stahnsdorfer Fall wollten sich die Mitglieder des Bauauschusses aber auf einen Rückbau der bestehenden Anlagen nicht einigen. 

"Es muss möglich sein, eine unbeaufsichtigte Badestelle auch mit Papierkörben für mehr Sauberkeit ausstatten zu können“, so der Sprecher für kommunale Finanzen in der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Noack. 

Auch die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU in Brandenburg hatte zuvor bereits ein Badesicherheitsgesetz gefordert. 

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