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Windräder im brandenburgischen Lebus. 

© dpa

1000 Meter zur nächsten Wohnsiedlung: Kabinett will Abstandsregelung für Windräder

Brandenburgs Regierung beschloss ein entsprechendes Gesetz, das einen solchen Radius festlegen soll. Nun muss noch der Landtag darüber entscheiden.

Potsdam - In Brandenburg sollen Windräder nach dem Willen der rot-schwarz-grünen Koalition nur noch mit 1000 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam ein entsprechendes Gesetz, das einen solchen Radius festlegen soll. Die Landesregierung schrieb, damit nehme sie die Sorgen der Brandenburgerinnen und Brandenburger vor einer Zunahme von Windrädern ernst, die die Landschaft verändere. Einen ähnlichen Abstand gibt es nach Angaben des Infrastrukturministeriums erst in wenigen Ländern. Der Landtag entscheidet noch darüber.

Die Errichtung von Windkraftanlagen nahe Städten und Dörfern ist zum Teil höchst umstritten. Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte 2019 einen Ausbau auf 10 500 Megawatt bis zum Jahr 2030 beschlossen und den Anteil der Landesfläche für Windkraft auf zwei Prozent begrenzt. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte angekündigt, er wolle in der geplanten Energiestrategie 2040 die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie erhöhen. Das wird nach seiner Ansicht zu einer Erhöhung des prozentualen Flächenbedarfs für Windenergieanlagen führen.

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Vorschlag aus Bundeswirtschaftsministerium sorgte für Zündstoff

Die Koalition aus Union und SPD hatte 2019 vereinbart, dass künftig bis zu einem Mindestabstand von 1000 Metern keine neuen Windräder errichtet oder alte durch neue Anlagen ersetzt werden sollen. Das führte zu Protest der Windkraftbranche. Für noch mehr Zündstoff sorgte der Vorschlag aus dem Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den 1000-Meter-Abstand schon bei mindestens sechs Wohngebäuden gelten zu lassen. Die Regierung konnte sich nicht einigen, so kam eine Öffnungsklausel für die Länder im Baugesetzbuch.

Nordrhein-Westfalen hatte seine Bauordnung im Juli geändert, so dass dort ein Mindestabstand von 1000 Meter zu Bebauung gilt. Thüringen stimmt laut Brandenburger Infrastrukturministerium derzeit eine ähnliche Änderung ab. Bayern hat demnach eine ähnliche Regelung mit einer Vorschrift von 2014 umgesetzt, sie sieht allerdings einen Mindestabstand vom 10-fachen der Höhe des Windrades vor. (dpa)

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